Internationales Steuerrecht
Seit September 2008 führt Steuerberater Dipl. oec. Stefan Sauer den Titel “Fachberater für internationales Steuerrecht”. Unter anderem haben wir durch diese Weiterbildung weiteres spezialisiertes Wissen im Bereich des Internationalen Steuerrechts gewonnen. Die qualifizierte Beratung in den Bereichen des Internationalen Steuerrechtes gibt Hilfestellung, sofern Sie in mehr als einem Staat einer Steuerpflicht unterliegen. Ziel unserer Beratung ist die internationale Steueroptimierung und die Vermeidung beziehungsweise Minimierung einer Doppelbesteuerung.

  • Beratung und Begleitung von Aus- und Einwanderungen
  • Unterstützung bezüglich Erstattungs-respektive Freistellungsanträgen für den Quellensteuerabzug bei ausländischen Zins- und Dividendeneinkünften
  • Beratung und Begleitung von Arbeitnehmerentsendungen sowohl für Unternehmen wie auch für Privatpersonen in das In-und Ausland
  • Beratung und Begleitung von grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen. Hierzu zählen unter anderem die Gründung und Betreuung von Gesellschaften und Betriebsstätten wie auch der Erwerb von Gesellschaftsanteilen im In- und Ausland.
  • Internationale Verrechnungspreise: Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen auf der Basis der Vorschriften des deutschen Steuerrechts und den OECD-Richtlinien
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